BAURECHT AACHEN


Bauherren und Bauunternehmer sowie Bauhandwerker erhalten in der Antwaltskanzlei Dr. Stolten eine fachkundige Beratung und Unterstützung, wenn es zu Konflikten zwischen den Baubeteiligten gekommen ist. Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten ist Ihre Ansprechpartnerin in Aachen für alle Fragen des Baurechts. Die erfahrene Rechtsanwältin setzt sich gerichtlich wie außergerichtlich für die Rechte ihrer Mandanten ein.

Privates Baurecht

Im privaten Baurecht berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. Stolten Sie bereits beim Abschluss des Bauvertrages, Bauträgervertrages oder eines einfachen Werkvertrages zur Durchsetzung Ihrer Interessen fachkundig. Die Bauzeit, Baukosten, Bausicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften, können von Bedeutung sein. Treten Baumängel oder Schäden auf, kommt es zu Nachträgen, zu Bausummenüberschreitungen oder zu Bauzeitverzögerungen, dann gewährleistet die Beratung und Vertretung der Aachener Anwältin die Sicherung Ihrer Interessen. Ob die Vergütung der Bauleistung, d. h. der Werklohn, in der richtigen Höhe und zu Recht geltend gemacht wird oder ob z. B. ein Zurückbehaltungsrecht besteht, wird ebenfalls geklärt.

Baumängel im Baurecht

Im privaten Baurecht nehmen Baumängel eine zentrale Stellung ein. Die Beauftragung eines im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalts ist für Bauherren sehr empfehlenswert, um von Anfang an die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und weder die Kosten noch die Bauqualität aus dem Ruder laufen zu lassen. Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten prüft Ihre Ansprüche, die Ihnen aufgrund eines Baumangels zustehen, beispielsweise wenn der Architekt falsch geplant oder die ausführende Baufirma gepfuscht oder abweichende Bausubstanzen verwendet hat, wenn also der Soll- vom Ist-Zustand abweicht. Die Ansprüche der Bauherren richten sich nach dem Werkvertragsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 631 ff, speziell §§ 650a ff zu finden ist.

Öffentliches Baurecht

Unter das öffentliche Baurecht fallen die rechtlichen Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks, zur Zulässigkeit baulicher Anlagen und deren Nutzung, zur Einhaltung eines Bebauungsplans, zur Baugenehmigung. Besonders brisant sind Bauvorhaben im Außenbereich; dazu sollte von Anfang an Rechtsrat eingeholt werden. Rechtsanwältin Dr. Stolten berät und vertritt Sie stets fachkundig und lösungsorientiert.