WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT AACHEN


Für die Eigentumswohnung wird zuverlässige Beratung und kompetente gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung zu allen rechtlichen Fragen angeboten, u.a.

  • zur Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • zur Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
  • zu Sondernutzungsrechten
  • zur Verwaltung
  • zum Wohngeld
  • zur Instandhaltung
  • zu baulichen Veränderungen
  • usw.

Die Eigentümergemeinschaft kann Vereinbarungen schließen, sie kann ihre inneren Angelegenheiten auch durch Beschlüsse in oder außerhalb der Eigentümerversammlung regeln. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist nicht immer gegeben. Insbesondere Beschlüsse zu Instandhaltungsarbeiten und Modernisierungen oder aber eigenmächtige bauliche Veränderungen geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten. Gemeinsam entwickeln wir vernünftige Handlungsalternativen.

Mit der professionellen Hilfe der Anwaltskanzlei Dr. Stolten erhalten Sie den Wert Ihrer Eigentumswohnung.