IMMOBILIENRECHT AACHEN


Die Anwaltskanzlei Dr. Stolten ist auf das Immobilienrecht ausgerichtet. Zum Immobilienrecht im weiteren Sinne zählen alle rechtlichen Fragen, die mit einer Immobilie, d. h. einem bebauten oder unbebauten Grundstück, im Zusammenhang stehen, also mit dem Erwerb bzw. Verkauf von Haus, Eigentumswohnung oder Grundstück, mit der Vermietung, mit der Bebauung, mit dinglichen Rechten am Grundstück, mit dem Grundbuch, mit Überbau, Überwuchs usw ...

In unserer Rechtsordnung umfasst das Eigentum an einem Grundstück in aller Regel auch das Eigentum an dem aufstehenden Haus. Eine Ausnahme bildet das Erbbaurecht.

Prüfung von Immobilienkaufverträgen

Zu allen Fragen des Kaufens und Verkaufens von Immobilien – i.e. von Häusern, Eigentumswohnungen, Baugrundstücken – bietet die Aachener Anwaltskanzlei Dr. Stolten eine fundierte rechtliche Beratung an.

Der Kauf eines Baugrundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses ist eine Entscheidung von besonderer Tragweite. Die Risiken müssen erkannt werden und die Pläne der Käufer zur Verwendung ihrer Immobilie müssen bereits beim Erwerb berücksichtigt werden. Da der beurkundende Notar nicht die Belange des einzelnen Käufers vertritt, muss der notarielle Kaufvertragsentwurf sorgfältig geprüft werden. Ebenso sind zahlreiche Vorfragen zu klären. Auch die Angaben des Maklers sind kritisch zu hinterfragen. Nur so lässt sich das Risiko einer Fehlinvestition vermeiden. Auf dem Weg zur eigenen Immobilie unterstützt Sie Rechtsanwältin Dr. Stolten mit ihren fundierten

Der Verkauf einer Immobilie birgt ebenfalls Fallstricke für den Verkäufer in sich. Rechtsanwältin Dr. Stolten klärt die Risiken und berät Sie hinsichtlich einer sicheren Vertragsgestaltung.

Ebenso bedarf der Erwerb eines Anlageobjekts einer sorgfältigen Vorbereitung, auch in rechtlicher Hinsicht. Hierbei werden Sie von der Anwaltskanzlei Dr. Stolten in Aachen fachkundig unterstützt. Gemeinsam entwickelt die Fachanwältin mit Ihnen die passende Strategie.

Immobilienkaufverträge werden von Rechtsanwältin Dr. Stolten auch kurzfristig überprüft und mit den Mandanten besprochen.

Anfechtung eines Immobilienkaufvertrages oder Rücktritt?

Wenn es nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags zu Komplikationen kommt:

  • Das Haus oder die Wohnung wird nicht rechtzeitig geräumt und übergeben.
  • Es werden zuvor verborgene Mängel oder Schäden entdeckt, insbesondere Baumängel.
  • Der Verkäufer kann Mängel arglistig verschwiegen haben.
  • Die Bebauung des erworbenen Grundstücks oder der geplante Umbau lassen sich nicht umsetzen.
  • Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht.


... kann ein Immobilienkaufvertrag nicht ohne weiteres wieder rückgängig gemacht werden. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Käufer oder als Verkäufer steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten aus Aachen unterstützend zur Seite.