GRUNDSTÜCKSRECHT


Eigentum verpflichtet, das steht bereits in Art. 14 Abs. 2 GG. Aus dem Eigentum an einem Grundstück können sich vielfältige Rechtsfragen und Rechtsprobleme ergeben.

Bebaute oder unbebaute Grundstücke sind häufig dinglich belastet – d.h. im Grundbuch sind Rechte Dritter an dem Grundstück eingetragen. Dabei kann es sich um Grunddienstbarkeiten wie

  • Wegerechte,
  • Leitungsrechte,
  • Überbaurechte,

um Nießbrauch oder Wohnrecht, um Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek handeln. Grundpfandrechte können im Krisenfall zu Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung führen. Mit anwaltlicher Unterstützung werden die Rechte und Pflichten der jeweiligen Grundstückseigentümer geklärt und die Interessen der Mandanten werden umfassend vertreten.

Reicht ein Gebäude über die Grenze auf das Nachbargrundstück - Überbau –, so entstehen daraus Rechte und Pflichten, und es müssen sinnvolle Lösungen entwickelt werden. Dasselbe gilt für Fälle des Überwuchses und bei sonstigen vom Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigungen. Dabei steht im Grundstücksrecht das Grundstück mit dem schon vorhandenen Gebäude im Fokus, während es im Baurecht um noch zu bauende Objekte geht. Rechtsanwältin Dr. Stolten vertritt Sie mit fundierter Expertise bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

Rechtsanwältin Dr. Stolten verfügt über langjährige Erfahrungen im Erbbaurecht. Ein Erbbaurecht ist die dingliche Belastung eines Grundstücks mit einem veräußerlichen und vererblichen Recht zur Bebauung des Grundstücks. Das Bauwerk gehört nicht dem Grundstückseigentümer, sondern dem Erbbauberechtigten. Es gelten besondere rechtliche Regelungen, beispielsweise bei einem Verkauf des Erbbaurechts, bei einer Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld oder Hypothek.