GRUNDSTÜCKSRECHT AACHEN


Bebaute oder unbebaute Grundstücke sind häufig dinglich belastet – d.h. im Grundbuch sind Rechte Dritter an dem Grundstück eingetragen. Dabei kann es sich um Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte, Überbaurechte, um Nießbrauch oder Wohnrecht, um Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek handeln. Grundpfandrechte können im Krisenfall zu Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung führen. Mit anwaltlicher Unterstützung wird die jeweilige Rechtslage geklärt und die Interessen der Mandanten werden umfassend vertreten.

Reicht ein Gebäude über die Grenze auf das Nachbargrundstück - Überbau –, so gilt es vernünftige Lösungen zu finden. Hierbei werden Sie ebenso fachkundig unterstützt wie bei Fragen des Überwuchses und des allgemeinen Nachbarrechts.