PACHTRECHT


Gewerbeimmobilien wie z.B. Hotels und Gaststätten werden in der Regel nicht vermietet, sondern verpachtet. Sie unterliegen damit nicht dem Gewerbemietrecht, sondern dem Pachtrecht, das einige Besonderheiten aufweist. Damit kann ein Pachtvertrag insbesondere hinsichtlich der Instandhaltungspflichten erheblich von einem Mietvertrag abweichen.

Ob es um Ihr Hotel oder Ihre Gaststätte geht: Alle rechtlichen Fragen zum Pachtvertrag einer Immobilie, zum Nutzungsrecht, zur Pachtzahlung, zum Inventar, zur Instandhaltung und Instandsetzung usw. werden von Rechtsanwältin Dr. Stolten fachkundig geklärt und Sie werden vor Gericht sowie außergerichtlich kompetent vertreten.