MIETRECHT in AACHEN


Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten berät und vertritt gleichermaßen Vermieter wie Mieter mit Engagement und hoher Kompetenz in allen Fragen des Rechts der Wohnungsmiete und der Gewerberaummiete.

Mandantinnen und Mandanten erhalten fachkundige Unterstützung z. B. zur allgemeinen Vertragsgestaltung, zur Beendigung des Mietverhältnisses, zur Mietkaution, zu Mietmängeln, zu Mietminderungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Instandhaltungsarbeiten, zu Schäden am Mietobjekt, zum Mietgebrauch usw.

Kündigung im Mietrecht


Die Beendigung des Mietverhältnisses ist für den Mieter in aller Regel recht einfach, für den Vermieter dagegen mit rechtlichen Hürden verbunden. Es mag eine Kündigung wegen Mietrückständen in Betracht kommen, eine Eigenbedarfskündigung, eine Kündigung wegen Vertragspflichtverletzungen oder auch eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen. Nach eingehender Beratung werden die Interessen der Mandanten vertreten und erforderlichenfalls mit einer Räumungsklage gerichtlich durchgesetzt.

Eigenbedarfskündigung


Eigenbedarf ist ein häufiger Kündigungsgrund. Wenn ein Vermieter die Mietwohnung für sich selbst, einen Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Allerdings muss der Wunsch zur Eigennutzung vernünftig und nachvollziehbar sein. Die Eigenbedarfskündigung darf sich weder als Rechtsmissbrauch darstellen, noch darf es sich um einen nur vorgeschobenen Eigenbedarf handeln. Im Kündigungsschreiben muss der Eigenbedarf begründet werden. Kündigt der Vermieter rechtsfehlerhaft, wird der Mieter sich mit Erfolg gegen eine solche Eigenbedarfskündigung verteidigen können.

Vermieter wie auch Mieter sind daher gut beraten, sich frühestmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Frau Dr. Stolten – Fachanwältin für Mietrecht – unterstützt Vermieter wie Mieter bei der Klärung der Rechtslage, bei der Erstellung einer rechtssicheren Kündigung bzw. bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Kündigung wegen Mietrückstands

Bleibt die Miete aus, so kann das für den Vermieter existentielle Bedeutung haben. Rechtsanwältin Dr. Stolten empfiehlt daher, bei einem Zahlungsrückstand von einer oder zwei Monatsmieten umgehend die Rechtslage klären zu lassen. Es kann angezeigt sein, sofort eine fristlose Kündigung auszusprechen, damit der Mietausfall so gering wie möglich bleibt.